Erstinformation zum Vermittlerstatus
Vermittler : con4b GmbH
Königsallee 27
40212 Düsseldorf
Telefon / Telefax: 0211 248 392 670 / 0211 248 392 67 97
E-Mail: info@con4b.de
Internet: www.con4b.de
Geschäftsführer: Achim Finke
Status : Versicherungsmakler
im Sinne des §34 d Abs. 1 GewO - siehe auch §§ 59 – 68 VVG und VerVermV
Registriert beim Amtsgericht in: Düsseldorf
Handelsregisternummer: HRA 1863
Branche / Tätigkeit: Vermittlung von Versicherungen / Versicherungsmakler nach §34D GewO
Staat, der die Berufsbezeichnung verliehen hat: Deutschland
Behörde für die Erlaubnis nach §34d Abs. 1 GewO:
Industrie- und Handelskammer Düsseldorf
Ernst Schneider Platz 1
40212 Düsseldorf
Telefon 0211 35570
Fax 02113557401
Behörde für die Aufsicht nach §34d Abs. 1 GewO:
Industrie- und Handelskammer Düsseldorf
Ernst Schneider Platz 1
40212 Düsseldorf
Telefon 0211 35570
Fax 02113557401
Die Erlaubnis gem. 34d Abs. 1 GewO wurde erteilt.
Registrierungsnummer (gem. §11a GewO) lautet: D-OV2Q-9JI9I-65
Die Eintragung im Vermittlerregister kann wie folgt überprüft werden:
Versicherungsvermittlerregister
(einsehbar unter www.vermittlerregister.info)
Gemeinsame Registerstelle im Sinne des §11 Absatz 1 Nr. 4 VersVermV:
Deutscher Industrie und Handelskammertag (DIHK) e.V.
Breite Strasse 29, 10178 Berlin
Telefon: 0180 600 5850
(14 cent/Min aus dem deutschen Festnetz, höchstens 42 cent/Min aus Mobilfunknetzen)
Schlichtungsstellen
Versicherungsombudsmann e.V.
Postfach 08 06 32, 10006 Berlin
www.versicherungsombudsmann.de
Ombudsmann für die private Kranken- und Pflegeversicherung
Kronenstrasse 13, 10117 Berlin
www.pkv-ombudsmann.de
Beratungsleistung:
Hinsichtlich der vermittelten Versicherungsprodukte bietet der Vermittler eine Beratung an.
Vergütung:
Für die Vermittlung der Versicherungsprodukte erhält der Vermittler eine Provision, welche in der Versicherungsprämie enthalten ist. Daneben erhält der Vermittler bei der Vermittlung von Versicherungsanlageprodukten auch andere Zuwendungen. Der Vermittler ist für eine Vielzahl unterschiedlicher Versicherer vermittelnd tätig. Die mit den einzelnen Versicherungsgesellschaften vereinbarten Vergütungen, Provisionen und Zuwendungen unterscheiden sich der Höhe nach.
Hiervon Abweichendes muss ausdrücklich zwischen dem Vermittler und dem Auftraggeber vereinbart werden. Insbesondere bei der Vermittlung von sogenannten Nettoprodukten wird in der Regel eine separate Vergütungsabrede vereinbart, die den Auftraggeber zur Zahlung der Vergütung verpflichtet. Nettoprodukte sind Produkte bei denen die Vermittlungsvergütung nicht in der Versicherungsprämie enthalten ist.